Unsere aktuellen Pflegesätze

Das Alten- und Pflegeheim Dammin GmbH - soziale Dienste ist berechtigt, für die Leistungen dem Bewohner oder kostenpflichtigen Dritten kostendeckende Entgelte zu berechnen. Dieses Entgelt setzt sich aus den drei Komponenten Pflege, Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten zusammen. Sie ergeben den täglichen Pflegesatz zuzüglich dem eventuellen Einzelzimmerzuschlag.

 

Falls Sie Fragen zu den Pflegekosten haben, erreichen Sie die Verwaltung unter 04621/3000.

Heimkostenübersicht "Kurzzeit- und Verhinderungspflege" 2022
FO-0175_Heimkostenübersicht_KZP_VHP_ 202[...]
PDF-Dokument [646.5 KB]
Heimkostenübersicht "Vollstatiionäre Pflege" 2022
FO-0175 Heimkostenübersicht_VST_2022.pdf
PDF-Dokument [656.9 KB]

Hier finden sie hilfreiche und informative Links von der AOK zum Thema Pflegeleistungen.

 

AOK Pflegeleistungen "Allgemein"

 

AOK Pflegeleistungen "vollstationäre Pflege"

 

AOK Pflegeleistungen "Kurzzeitpflege"

 

AOK Pflegeleistungen "Verhinderungspflege"

 

Informieren Sie sich ggf. bei Ihrer Pflegekasse.

 

Ihr Ansprechpartner bei Iher Pflegekasse kann Ihnen Auskunft über Ihre zur Verfügung stehenden Mitteln geben. 

Hinweise zur Kurzzeitpflege

 

Im Anschluss der Kurzzeitpflege können Sie eine Erstattung in Höhe von 295,40 € vom zuständigen Kreis erhalten (bei 28 Tagen Aufenthalt).

 

90 % der Investitionskosten der Einrichtung, höchstens 15,35 € pro Tag. In unserer Einrichtung belaufen sich die Investitionskosten auf 11,72 € pro Tag. 

 

90 % von 11,72 € = 10,55 € pro Tag. 

10,55 € x 28 Tagen = 295,40 € Erstattung der Investitionskosten vom Kreis.

 

Wir stellen den Antrag auf Investitionskosten für Sie automatisch nach Ablauf der Kurzzeitpflege. Hierzu benötigen wir den Leistungsbescheid der Pflegekasse von Ihnen.

 

Dies gilt nur, wenn die Leistung von der Pflegekasse gezahlt werden. Bei dem Pflegegrad 1 wird die Leistung von der Krankenkasse getragen, in diesem Fall gibt es keine Erstattung der Investitionskosten.

 

Kurzzeitpflege OHNE Pflegegrad: Der Anspruch auf Übergangspflege für Personen die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, ist im Krankenhausstrukturgesetz im § 39c SGB V geregelt. Die korrekte Bezeichnung lautet „Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit“.

 

Diese Angaben sind ohne Gewähr.

Einzelzimmerzuschläge

Zimmer Fläche pro Tag pro Monat
Normales Einzelzimmer 16-18 qm 5,11 €  155,45 € 
Mittleres Einzelzimmer 19-21 qm 10,23 €  311,20 € 
Großes Einzelzimmer 22-30 qm 20,45 €  622,09 €
Apartment 35-42 qm 25,56 €  777,54 €

Wir beraten Sie gerne zu allen individuellen Kosten und Leistungen. Vereinbaren Sie einen Termin per Telefon unter 04621/3000 oder über unser Kontaktformular.

Anschrift

Alten- und Pflegeheim Dammin GmbH - soziale Dienste

Dorfstraße 33

24857 Borgwedel OT Stexwig

Sie haben Fragen?

Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

Telefon: 04621/3000

E-Mail: info@haus-stexwig.de

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